Seit dem 01.08.1997 gilt das SigG (Signaturgesetz) in der Bundesrepublik. Eine Signatur soll ein mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes Siegel zu digitalen Daten sein, das mit Hilfe von öffentlichen Schlüsseln den Inhaber des Signaturschlüssels und die Unverfälschtheit von Daten erkennen lässt (System des "Public Key" siehe auch Sicherheitsaspekte).

Die Signaturschlüssel-Zertifikate werden von unabhängigen Zertifizierungsstellen vergeben, so genannte "Trust Center" oder "Certification Authorities" (CA).

Einschlägige Gesetze zum "Online-Recht"

Außer Kraft getreten: BTX-Staatsvertrag v. 01.01.1994

Online-Versionen dieser Gesetze und eine Sammlung von Gerichtsurteilen finden Sie unter Anderem auf folgenden WWW-Seiten:

http://www.cyberlaw.de/Recht/Markenrecht/ReMa040.pdf
www.netlaw.de/gesetze/

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