9.4.1. Haftung von Privatpersonen

Nach § 5 Abs. 1 TDG haftet eine Privatperson für die abrufbaren Inhalte, die sie selber anbietet. Unter "eigenen" Angeboten sind solche zu verstehen, für die die jeweilige Person die Verantwortung trägt in dem Sinne, dass sie selbst entscheidet, ob ein Inhalt erscheint oder nicht. In einer Firma ist daher nicht der unmittelbare Ersteller Anbieter, sondern derjenige, der die Entscheidung über Inhalt und Form trifft und über die Frage, ob die Seite überhaupt veröf­fentlicht wird oder nicht. Im Zweifel sollten daher die Entscheidungen dokumentiert werden (schriftliche Anordnung, einen bestimmten Inhalt zu veröffentlichen).

9.4.2. Haftung in Newsgroups

Jede(r) haftet für das, was er/sie äußert. Nach dem Willen des Gesetzgebers zählen zu den Tele- bzw. Mediendiensten auch Newsgroups (Diskussionsforen). Die Sperrung bzw. Löschung von Beiträgen kann also angeordnet werden. Für die strafrechtliche Verantwortung des unmittelbaren Urhebers (Autors) eines Beitrags ergibt sich aus dem IuKDG nichts Neues. Was strafbar ist (z.B. Beleidigungen) bleibt auch strafbar, wenn es in einer Newsgroup geäußert wird (s.o.).

9.4.3. Haftung für Links

Grundsätzlich besteht eine Haftung für Links. Hyperlinks werden zwar einerseits als Zugangsvermittlung angesehen. Andererseits weist die Bundesregierung jedoch darauf hin, dass der Link selbst eine Äußerung enthält. Ein Link auf strafbare Inhalte kann (muss jedoch nicht) eine Identifikation des Autors mit dem strafbaren Inhalt umfassen. Im einzigen bisher entschiedenen Fall (Marquardt-Fall s.o.) hat ein Gericht die Strafbarkeit abgelehnt, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass später strafbare Inhalte auf der bezeichneten Seite zu finden waren. Es kommt also auf die positive Kenntnis von den strafbaren Inhalten an und zusätzlich darauf, dass der Ersteller des Links darauf hinweist, weil er damit einverstanden ist und sich den strafbaren Inhalt zu eigen macht. Hinweise aus wissenschaftlichem oder journalistischem Interesse genügen dieser Anforderung nicht.

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